Communiqué zur Wiederaufnahme der Altkatholischen Kirche der Mariaviten in Polen in die Utrechter Union

Die Internationale Altkatholische Bischofskonferenz hat an ihrer Sitzung am 1. April 2014 beschlossen, die Altkatholische Kirche der Mariaviten in Polen wieder in die Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen aufzunehmen. Dazu wurde folgende Vereinbarung getroffen:

 

Vereinbarung über die Wiederaufnahme der Altkatholischen Kirche der Mariaviten in Polen in die Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen

Die Bischöfe der Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen erklären sich bereit die Altkatholische Kirche der Mariaviten in Polen wieder in die Union aufzunehmen. Sie stützen sich dabei sowohl auf die Berichte und die Empfehlungen der Dialogkommission, die von 2007 bis 2014 Gespräche über die mögliche Wiederaufnahme geführt hat, als auch auf folgende drei Versprechen von Seiten der Mariavitenkirche.

Während des Dialogs hat die Kirche der Mariaviten angedeutet, dass sie bereit ist, die Absprache aus den 1980er Jahren einzuhalten und das Filioque aus dem Credo zu streichen.

Die Kirche der Mariaviten erklärt sich bereit, dass bei der Revision ihres Statuts, an der gegenwärtig gearbeitet wird, der Passus über die unbefleckte Empfängnis Mariä gestrichen wird.

Die Kirche der Mariaviten bereitet die Einberufung einer Synode vor, in der die Laien eine eigene Stimme haben. Gleichzeitig werden bei der schon genannten Revision ihres Statuts neuen Bestimmungen über diese Synode aufgenommen.

Diese Versprechen bedeuten, dass die Bischöfe der Mariaviten das gegenwärtige Statut der IBK von 2001 einschliesslich der Utrechter Erklärung von 1889 ohne Vorbehalt annehmen können.

Obwohl die Kirche der Mariaviten mehrere Bistümer umfasst und Bischöfe zählt, muss sie aus Sicht des Statuts der IBK als eine Diözese angesehen werden, weil das Generalkapitel im Moment das einzige

Entscheidungsgremium ist.  Daher steht gegenwärtig die Mitgliedschaft mit allen Pflichten und Rechten nur dem Leitenden Bischof zu. Dennoch sind die anderen Bischöfe bei den Sitzungen der IBK als Gäste Willkommen.

Die Mitgliedschaft des Leitenden Bischofs beginnt mit dem Unterschreiben des Statuts der IBK an einem noch ins Auge zu fassenden Festakt.

Bis dahin sind alle Bischöfe der Mariavitenkirche und der Utrechter Union eingeladen, diese Vereinbarung zu unterschreiben.

Wislikofen / Schweiz,  den 1. April 2014