Einheit, Katholizität und Apostolizität der Kirche

Die Wirklichkeit der Kirche wird im Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel, das als einzig wirklich ökumenisches Glaubensbekenntnis gelten darf, umschrieben mit vier Adjektiven (den sog. notae ecclesia), die Aspekte ihres Wesens benennen. Sie ist die eine, heilige, katholische und apostolische. Diese Aussage über die Kirche steht in der Linie der – an sich kargen – Geistaussagen und betonen die christologisch-pneumatologische Dimension, in der die Kirche ein Gegenstand des Glaubens und Bekennens ist. Als solche sind aber ihre Wesensmerkmale auch – wie gesagt in aller Ambivalenz – aufweisbar und von der Kirche zu verantworten.

Die Einheit der Kirche gründet in dem dreieinen Gott selbst. Wie und wo aber ist ihre Einheit primär wahrzunehmen? Die altkatholische Theologie vertritt in dieser Frage eine Ortskirchentheologie. Sie ist schon in Ansätzen, aber noch ohne jegliche systematische Entfaltung, greifbar bei einzelnen Autoren der Generation von 1870[1], im Kontakt mit orthodoxer, aber auch anglikanischer Theologie hat sie eine gewisse Konsistenz gewonnen.

Ausgangspunkt der altkatholischen Ekklesiologie ist die vom Bischof geleitete eucharistische Gemeinschaft, im Folgenden Ortskirche genannt. Darunter wird – traditionell formuliert – das Bistum verstanden. Dazu sind einige Erläuterungen angebracht. Die Eucharistie mit ihren unverzichtbaren Momenten der Wortverkündigung und der Teilhabe an den eucharistischen Gaben von Brot und Wein ist Darstellung und Ausdruck der in Jesu Christi Sendung konstituierten Gemeinschaft der mit Gott und miteinander Versöhnten. Mit dem – ebenfalls traditionellen – Namen “Bischof” ist die Person bezeichnet, die das für die Einheit, Katholizität und Apostolizität der Ortskirche verantwortliche kirchliche Amt im Sinn der Erstverantwortung wahrnimmt. Der Bischof steht aber auf Grund der grundlegenden personalen Relationen der Ortskirche mit den übrigen Gliedern in einer Vernetzung: einmal mit dem Kollegium der Presbyter (gewöhnlich “Priester” genannt) und mit den Diakonen, die mit dem Bischof die Aufgaben des ordinierten Amtes erfüllen, und dann mit den nicht-ordinierten Getauften (den Laien), die in der ortskirchlichen Synode ihre Mitverantwortung für die Ortskirche wahrnehmen[2]. Die synodale Vernetzung des Bischofs in der Ortskirche, oder anders gesagt, die Mitbeteiligung der Laien und ordinierten Amtsträger an den Aufgaben der Ortskirche, ist eines der wichtigsten Anliegen der altkatholischen Reform nach 1870 gewesen. Die altkatholische Theologie wird es weitgehend wieder erkennen in der in der heutigen ökumenischen Debatte über das Amt gebrauchten Redeweise von der personalen, kollegialen und gemeinschaftlichen Wahrnehmung der Episkope (der Verantwortung dafür, dass die Kirche Kirche bleibt), zumal in einer bestimmten zuspitzenden Interpretation der personalen Episkope im Sinn des – kollegial und synodal integrierten – Monepiskopats[3].

Es bedarf vielleicht noch einer Erläuterung, warum nicht die Kirchgemeinde als lokale eucharistische Gemeinschaft als Ortskirche (und ihr erstverantwortlicher Geistlicher als “Bischof”) bezeichnet wird. Das hängt einmal mit der Anerkennung historischer Entwicklungen zusammen (das frühe Stadtbistum ist zum Regionalbistum mit Aussenstationen geworden). Sodann kommt noch eine weitere Überlegung dazu: Eine Ortskirche sollte all ihre vielfältigen Aufgaben möglichst weitgehend selbständig erfüllen können. Das kann eine einzelne Kirchgemeinde in der Regel nicht. Andererseits gibt es auch ein Kriterium, dass die Grösse einer Ortskirche begrenzt: Der Bischof u.a. sollte die in den Pfarrgemeinden handelnden Verantwortlichen (etwa die Priester, die in der Leitung der eucharistischen Liturgie stellvertretend bischöfliche Funktionen wahrnehmen, und die Erstverantwortlichen der Kirchengemeinderäte) persönlich kennen können. Das ist bei den flächenmässig oft sehr grossen altkatholischen Ortskirchen (also Bistümern) deswegen der Fall, weil es sich um ausgesprochene Minoritätskirchen handelt[4].

Die Ortskirche wird nun als eine Verwirklichung der Einen Kirche des Glaubensbekenntnisses gesehen, eben an einem bestimmten “Ort” (dessen nähere Bestimmung also von kontingenten Faktoren abhängt). Damit ist sie die grundlegende Einheit der altkatholischen ekklesiologischen Besinnung.

Von daher lässt sich auch das Verständnis der Katholizität der Kirche bestimmen. Es ist die Ortskirche, der das Wesensmerkmal “katholisch” zukommt, insofern sie an der Himmel und Erde umfassenden Wirklichkeit des Heils und der Wahrheit teilhat und darin ihre einende Mitte findet. Einer Ortskirche kommt aber die Katholizität nicht allein, gleichsam als einer Monade, zu, sondern weil und insofern sie in Gemeinschaft mit anderen Ortskirchen steht, die ihrerseits ebenso Verwirklichungen der Una Sancta an ihrem “Ort” sind. Die Ortskirchen haben eine dem Glauben erkennbare soteriologisch-trinitarische Identität, insofern sie an dem im dreieinen Gott gründenden Heil teilhaben. Diese Identität ist strikt zu unterscheiden von unterschiedlichen historisch bedingten soziokulturellen Identitäten, die durchaus verschieden sein dürfen und sollen.

Diese Identität weist auf den eigentlichen Grund der Einheit der Ortskirchen hin. Es ist eine Einheit in Gestalt einer Gemeinschaft der Ortskirchen, nicht etwa einer Art von “Superbistum” mit den Ortskirchen als ihren defizienten “Teilen”. Diese überlokale Gemeinschaft ist auch wieder eine Repräsentation der Einen Kirche, in der die Ortskirchen ihre eigene Katholizität nicht verlieren.

In dieser Konzeption fällt also die Katholizität der Kirche nicht mit ihrer Universalität zusammen. Die universale Gemeinschaft der Ortskirchen ist – wie die räumlich eingeschränkteren Realisationen von unterschiedlich weit greifenden Gemeinschaften von Ortskirchen – ebenso eine Verwirklichung der Una Sancta, nun in einem universalen Horizont.

Idealtypisch gesehen unterscheidet sich die Ortskirchentheologie von einer Universalkirchentheologie, insofern im zweiten Fall die universale Kirche die ekklesiale Grundeinheit ist, von der aus gedacht wird und wo die Grösse “Ortskirche” bzw. ortskirchliche Zusammenschlüsse als “Teilkirchen” in dem Sinn gelten, dass sie hinsichtlich ihrer theologischen Dignität und “Vollständigkeit” von der Zugehörigkeit zur Universalkirche anhängig sind (siehe mehr dazu unten).

Die Apostolizität der Kirche bezeichnet ihre Kontinuität in Zeit und Raum mit der vom Hl. Geist geleiteten Sendung Jesu Christi und der Apostel. Sie wird durch das gesamte kirchliche Handeln in Wort und Sakrament wahrgenommen, auch wenn sich einzelne konstitutive Elemente und Vorgänge zwar hervorheben, aber nicht isolieren lassen. Die Weitergabe des ordinierten Amtes durch Gebet und Handauflegung ist ein solches konstitutives Element dessen, was “apostolische Sukzession” heisst, aber eben integriert ist in einen unabdingbaren ekklesialen Zusammenhang der Mitverantwortung der ganzen Kirche für ihr Bleiben im Evangelium. Mit anderen Worten: Die “apostolische Sukzession” kann nicht darauf beschränkt werden, sondern ist primär und zuletzt die theologische (nicht die kulturelle usw.) Identität der Kirche mit ihrem apostolischen Fundament, das in der Sendung Jesu Christi und des Hl. Geistes grundgelegt ist (“Garantie” oder “Zeichen” sind nicht befriedigende Umschreibungen). Sie kommt besonders deutlich zum Ausdruck in der im eucharistischen Kontext erfolgenden Weihe eines von der betreffenden Ortskirche gewählten Bischofs durch Bischöfe anderer Ortskirchen, in der die Beteiligten, Bischöfe und Gemeinde, sich auf den Glauben und seine Weitergabe verpflichten. Es lassen sich dabei Dimensionen der historischen Kontinuität, der überortskirchlichen Gemeinschaft und der “vertikalen” Gottunmittelbarkeit (epikletisches Ordinationsgebet!) unterscheiden.

(Autor: Prof. Dr. Urs von Arx, Bern)


[1] Am deutlichsten bei Bischof J.H. Reinkens, vgl. U. von Arx, 1994.
[2] Vgl. K. Stalder, Einheit.
[3] Er ist von einem “monarchischen” Episkopat zu unterscheiden. Vgl. auch die ekklesiale Situierung des Episkopats in den neueren ökumenisch erarbeiteten Texten wie BEM/Lima-Dokument (1982), Niagra-Bericht (1987), Nature and Mission of the Church (2005) usw.
[4] In Deutschland, der Schweiz, Österreich und Tschechien – auch Kroatien – umfasst das Bistum jeweils das ganze Land. In Polen, wo die sog. nationale Kirche drei Bistümer umfasst, handelt es sich ebenfalls um grosse Gebiete.