Die Utrechter Union ist ein Zusammenschluss von altkatholischen Kirchen in Europa. Die Kirchen sind als selbständige Ortskirchen mit einem oder mehreren Bistümern organisiert. Im Jahr 1889 haben sie sich zur Utrechter Union zusammengeschlossen. Damals definierten die Bischöfe der altkatholischen Kirchen der Niederlande, der Schweiz und Deutschlands ihre kirchlichen und theologischen Grundsätze in der Utrechter Erklärung.
Heute sind diese Grundsätze in der Präambel des Statuts der Internationalen Altkatholischen Bischofskonferenz (IBK) formuliert. Die IBK ist das oberste Organ der Utrechter Union. Den Vorsitz hat der Erzbischof von Utrecht als Präsident inne.
Die IBK greift nicht in die Jurisdiktion der selbständigen altkatholischen Kirchen ein, übt aber Jurisdiktion über unselbständige Kirchen und über Gemeinden ohne kirchliche Strukturen aus. Dafür ernennt sie ein Mitglied der Bischofskonferenz als Delegat. Die Utrechter Union ist unter anderem für die Beziehungen zu anderen Kirchen zuständig.